Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
MIT-EURO FOOD B.V.; MITSUI & CO., LTD
BWB/Z-6315
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
MIT-EURO FOOD B.V., ein durch Mitsui kontrolliertes Unternehmen, beabsichtigt, 33,86 % der Anteile an, aber keine Kontrolle über Euricom S.p.A., Valle Lomellina, Italien, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.08.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.08.2023 weggefallen.