Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Max Aicher Recycling GmbH; Hohenloher Recycling GmbH - BWB/Z-6313 | Bundeswettbewerbsbehörde

Max Aicher Recycling GmbH; Hohenloher Recycling GmbH

BWB/Z-6313

10.07.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Max Aicher Recycling GmbH (Nürnberg, Deutschland), ein Unternehmen das letztlich im  alleinigen Eigentum der Max Aicher Stiftung steht, beabsichtigt alleinige Kontrolle über Hohenloher Recycling GmbH (Rosengarten, Deutschland), zu erwerben. Der Zusammenschluss  betrifft den Handel mit Metallschrott.  
Betroffene Geschäftszweige: Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.08.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.08.2023 weggefallen.

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