Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Compagnie Financière Michelin SAS; Flex Composite Group SA
BWB/Z-6311
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Compagnie Générale des Etablissements Michelin (Frankreich) beabsichtigt indirekt sämtliche Anteile und damit alleinige Kontrolle, über Flex Composite Group SA (Frankreich), sowie deren Tochtergesellschaften, zu erwerben."
Die Transaktion betrifft technische Gewebe und Folien.
Betroffener Geschäftszweige: Technisches Gewebe und Folien
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.08.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.08.2023 weggefallen.