Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
OMV Deutschland GmbH; Walldürn Grundstücks GmbH
BWB/Z-6310
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
OMV Deutschland GmbH (Deutschland) beabsichtigt, 89,9 % der Anteile und somit alleinige Kontrolle über Walldürn Grundstücks GmbH (Deutschland) von ALBA Recycling GmbH (Deutschland) zu erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle und Rückgewinnung sortierter Werkstoffe.
E - WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.08.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 02.08.2023 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.