Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ignite Luxembourg Holdings S.à r.l; RHI Magnesita N.V. - BWB/Z-6308 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ignite Luxembourg Holdings S.à r.l; RHI Magnesita N.V.

BWB/Z-6308

07.07.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ignite Luxembourg Holdings S.à r.l., Luxemburg, beabsichtigt, eine nicht kontrollierende Minderheitsbeteiligung von mindestens 25 % und bis zu 29,9 % der Anteile an RHI Magnesita N.V, Niederlande, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.08.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.08.2023 weggefallen.

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