Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CVC Capital Partners; Stock Polska SP, Z.O.O.; BORCO-MARKEN-IMPORT Matthiesen GmbH & Co. KG - BWB/Z-6307 | Bundeswettbewerbsbehörde

CVC Capital Partners; Stock Polska SP, Z.O.O.; BORCO-MARKEN-IMPORT Matthiesen GmbH & Co. KG

BWB/Z-6307

07.07.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CVC Capital Partners (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, mittelbar über ein Akquisitionsvehikel, 100% der Anteile an BORCO-MARKEN-IMPORT Matthiesen GmbH & Co KG (Deutschland) und BORCO Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH (Deutschland) und damit die alleinige Kontrolle über BORCO-MARKEN-IMPORT Matthiesen GmbH & Co KG zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Verkauf alkoholischer Getränke, insbesondere besondere Spirituosen. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.08.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.08.2023 weggefallen.

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