Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TBJH, Inc.; Toshiba Gruppe - BWB/Z-6305 | Bundeswettbewerbsbehörde

TBJH, Inc.; Toshiba Gruppe

BWB/Z-6305

03.07.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TBJH, Inc., Japan, ein Transaktionsvehikel von Japan Industrial Partners, Inc., Japan, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und die alleinige Kontrolle über Toshiba Corporation, Japan, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von elektronischen Bauelementen 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.07.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.08.2023 weggefallen.

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