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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Meopta – optika s.r.o.; Prism Bidco s.r.o. - BWB/Z-6300 | Bundeswettbewerbsbehörde

Meopta – optika s.r.o.; Prism Bidco s.r.o.

BWB/Z-6300

30.06.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.06.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

 Prism Bidco s.r.o., Tschechische Republik, beabsichtigt, mehr als 50 % der Anteile an und alleinige Kontrolle über Meopta – optika s.r.o., Tschechische Republik, zu erwerben. 

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.07.2023.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.07.2023 weggefallen.

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