Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
LL-ressources GmbH; Afarak Group SE
BWB/Z-6299
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.06.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Afarak Group SE, Finnland, beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile an der LL-ressources GmbH, Österreich.
Der Zusammenschluss betrifft in erster Linie die Herstellung und den Vertrieb von Ferrolegierungen, insbesondere von Ferrochrom mit sehr niedrigem und niedrigem Kohlenstoffgehalt sowie von Ferrotitan, die in der hochwertigen Stahlproduktion verwendet werden, und weiters die Herstellung und den Vertrieb von Sekundäraluminiumprodukten, die teilweise auch in der Stahlproduktion verwendet werden können.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.07.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.07.2023 weggefallen.