Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gebr. Heinemann SE & CO. KG; Nobilis Holding GmbH - BWB/Z-6298 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gebr. Heinemann SE & CO. KG; Nobilis Holding GmbH

BWB/Z-6298

26.06.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.06.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 50,004% der Anteile an sowie gemeinsamer Kontrolle über Nobilis Holding GmbH, mit Sitz in Wiesbaden, Deutschland, durch die Gebr. Heinemann SE & CO. KG, mit Sitz in Hamburg, Deutschland. 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.07.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.07.2023 weggefallen.

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