Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Elliott Investment Management L.P.; peyside Equity Advisors LLC
BWB/Z-6295
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.06.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Elliott Investment Management L.P. (USA) beabsichtigt indirekt eine nicht kontrollierende Minderheitsbeteiligung zwischen 77% und 85% an Speyside Equity Opportunity Fund LP (USA), einem neu gegründeten Unternehmen, das indirekt ausschließlich von Speyside Equity Advisors LLC (USA) kontrolliert wird zu erwerben; als Teil derselben Transaktion wird Speyside Equity Opportu-nity Fund LP indirekt mindestens 74.4% der Anteile an Opta Group LLC (USA) erwerben, die derzeit ausschließlich von Speyside Equity Advisors LLC kontrolliert wird und die weiterhin die alleinige Kontrolle über Opta Group LLC behalten wird.
C - HERSTELLUNG VON WAREN G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.07.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.07.2023 weggefallen.