Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Fund Management S.à r.l. (EFMS); va-Q-tec - BWB/Z-6292 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Fund Management S.à r.l. (EFMS); va-Q-tec

BWB/Z-6292

13.06.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.06.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den indirekten Erwerb alleiniger Kontrolle über und mindestens 65,91% aller Anteile an der va-Q-tec AG durch EQT Fund Management S.à r.l. (EFMS) über Fahrenheit AcquiCo GmbH, ein von EFMS indirekt kontrolliertes Akquisitionsvehikel, sowie, den Erwerb von mehr als 25% der Anteile an einer Gesellschaft, die Teil der Erwerbsstruktur ist und von EFMS indirekt allein kontrolliert wird, durch MIC LS Investments 1 RSC Ltd, Vereinigte Arabische Emirate, einer indirekten 100%igen Tochtergesellschaft von Mubadala Investment Company PJSC.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.07.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.06.2023 weggefallen.

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