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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Raiffeisen Beteiligungsholding GmbH; Energetica Industries GmbH - BWB/Z-6290 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisen Beteiligungsholding GmbH; Energetica Industries GmbH

BWB/Z-6290

07.06.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.06.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Raiffeisen Beteiligungsholding GmbH, Linz, beabsichtigt, indirekt 50% der Anteile an der und gemeinsame Kontrolle über die Energetica Industries GmbH, Liebenfels, zu erwerben

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.07.2023.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.07.2023 weggefallen.

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