Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Mitel Europe Limited; Mitel Austria GmbH; Atos Gruppe
BWB/Z-6287
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.06.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mitel Europe Limited („MEL“) beabsichtigt, mit Atos SE einen Kaufvertrag über den Erwerb des internationalen Unify-Geschäfts von Atos SE („Atos“) abzuschließen. In diesem Zusammenhang
sollen MEL selbst sowie andere verbundene Gesellschaften, die Teil der Unternehmensgruppe Mitel sind (MEL und mit diesen verbundenen Gesellschaften zusammen „Mitel-Gruppe“), Anteile
an verschiedenen Unify-Gesellschaften im Ausland sowie einzelne Vermögensgegenstände von Unify-Gesellschaften in Österreich und anderen Ländern erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Kommunikationsmedien
J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.07.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.07.2023 weggefallen.