Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Blitz 23-809 GmbH; Egeria Group AG
BWB/Z-6286
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.06.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Blitz 23-809 GmbH, eine Zweckgesellschaft, die allein zum Zwecke des Zusammenschlussvorhabens gegründet wurde und indirekt von der Egeria Group AG
kontrolliert wird, beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über enwitec electronic GmbH & Co. KG, ein Familienunternehmen, das Anschlusstechnik (AC und DC) für PV- und
Speichersysteme herstellt, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von elektrischen Ausrüstungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.06.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.07.2023 weggefallen.