Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Scan Global Logistics AS; ETS Transport & Logistics GmbH
BWB/Z-6284
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.06.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Scan Global Logistics A/S, Kastrup, Dänemark, beabsichtigt, unmittelbar sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über die ETS Transport & Logistics GmbH, Bremen, Deutschland, zu erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt; Güterbeförderung in der Luftfahrt; Lagerei; Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr.
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.06.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.07.2023 weggefallen.