Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Landgard Blumen & Pflanzen GmbH; Landgard Obst & Gemüse Holding GmbH - BWB/Z-6282 | Bundeswettbewerbsbehörde

Landgard Blumen & Pflanzen GmbH; Landgard Obst & Gemüse Holding GmbH

BWB/Z-6282

24.05.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.05.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Übernahme von zusätzlichen 28,7 % der Anteile durch die Landgard Obst & Gemüse GmbH & Co. KG, Deutschland, an der Landgard Obst & Gemüse Holding GmbH, Deutschland. Nach dem Zusammenschluss wird die Erwerberin 100% der Anteile an der Zielgesellschaft halten. 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.06.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.06.2023 weggefallen.

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