Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RHI Magnesita N.V.; Seven Gruppe - BWB/Z-6281 | Bundeswettbewerbsbehörde

RHI Magnesita N.V.; Seven Gruppe

BWB/Z-6281

22.05.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.05.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

RHI Magnesita N.V. (Österreich & Niederlande) beabsichtigt, (indirekt) 75,5% der Anteile an  und alleinige Kontrolle über Seven Refractories Deutschland GmbH (Deutschland) sowie alle  Anteile an und alleinige Kontrolle über Seven Refractories d.o.o. (Slowenien) und RHI Magnesita Seven Refractories Ltd (Indien) zu erwerben. 
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.06.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.06.2023 weggefallen.

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