Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AV International GmbH; AVAG Holding SE; Autowelt Linz GmbH - BWB/Z-6267 | Bundeswettbewerbsbehörde

AV International GmbH; AVAG Holding SE; Autowelt Linz GmbH

BWB/Z-6267

05.05.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.05.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Autowelt Linz GmbH, FN 1750891i mit dem Sitz in Linz und der Geschäftsanschrift 4030 Linz, Franzosenhausweg 33 durch die AV International GmbH, FN 260676y, eine Konzerngesellschaft der AVAG Holding SE, HRB 26380, Amtsgericht Augsburg, Deutschland.

Betroffene Geschäftszweige: Handel mit Neuwagen der Marken Citroen, Volvo, Polestar (der Polestar-Vertrag endet mit 30.12.2023), Peugeot (nur Service) und MAXUS, Handel mit Gebrauchtwagen, Reparatur- und Serviceleistungen für Kraftfahrzeuge, Handel mit Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.06.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.06.2023 weggefallen.

zurück zur Übersicht