Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Invest Unternehmensbeteiligungs AG; Raiffeisen OÖ Invest GmbH & Co OG; MELECS Holding GmbH - BWB/Z-6266 | Bundeswettbewerbsbehörde

Invest Unternehmensbeteiligungs AG; Raiffeisen OÖ Invest GmbH & Co OG; MELECS Holding GmbH

BWB/Z-6266

04.05.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.05.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Invest Unternehmensbeteiligungs AG, Linz, Österreich, und die Raiffeisen OÖ Invest GmbH & Co OG, Linz, Österreich, beabsichtigen den Erwerb von Kontrollrechten
an der MELECS EWS GmbH, Siegendorf, Österreich, der operativen Gesellschaft der MELECS-Gruppe.

Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von elektronischen Bauelementen; Herstellung von sonstigen elektronischen Geräten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.06.2023 weggefallen.

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