Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Invest Unternehmensbeteiligungs AG; Raiffeisen OÖ Invest GmbH & Co OG; MELECS Holding GmbH
BWB/Z-6266
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.05.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Invest Unternehmensbeteiligungs AG, Linz, Österreich, und die Raiffeisen OÖ Invest GmbH & Co OG, Linz, Österreich, beabsichtigen den Erwerb von Kontrollrechten
an der MELECS EWS GmbH, Siegendorf, Österreich, der operativen Gesellschaft der MELECS-Gruppe.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von elektronischen Bauelementen; Herstellung von sonstigen elektronischen Geräten.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.06.2023 weggefallen.