Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Catman BidCo GmbH; AF Lifting Holding GmbH; Movecat GmbH
BWB/Z-6264
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.05.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ARDIAN Holding S.A.S., Paris, Frankreich, beabsichtigt indirekt, die Mehrheit der Anteile an sowie die alleinige Kontrolle über AF Lifting Holding GmbH und Movecat GmbH und deren jeweiligen Tochtergesellschaften zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Elektrokettenzügen und kinetischen Systemen für Bühnenautomation.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.05.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.05.2023 weggefallen.