Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H.; Regrub Waste and Recycling GmbH; RB Management GmbH - BWB/Z-6260 | Bundeswettbewerbsbehörde

Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H.; Regrub Waste and Recycling GmbH; RB Management GmbH

BWB/Z-6260

28.04.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H., Gmünd, beabsichtigt, einen Gesellschaftsanteil von 50 % an der Regrub Waste and Recycling GmbH, Krems an der Donau, von der RB Management GmbH, zu erwerben.  
Betroffene Geschäftszweige: Sammlung von Abfällen; Rückgewinnung sortierter Werkstoffe

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.06.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 23.05.2023 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um sechs Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um sechs Wochen. Somit endet die Frist am 9. Juni 2023.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.06.2023 weggefallen.

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