Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
MEIF 7 SC 9 S.à r.l.; Best in Parking AG; Breiteneder Immobilien Parking AG
BWB/Z-6254
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
MEIF 7 SC 9 S.à r.l., Luxemburg beabsichtigt, eine nicht kontrollierende Minderheitsbeteiligung von über 25 % des Aktienkapitals und der Stimmrechte an Best in Parking AG, Österreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Parkhäuser und Parkgaragen.
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.05.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.05.2023 weggefallen.