Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
CANCOM SE; KBC Beteiligungs GmbH
BWB/Z-6253
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
CANCOM SE, Erika-Mann-Straße 69, 80636 München, Deutschland, beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über die KBC Beteiligungs GmbH, Wienerbergstraße 53, 1120 Wien, Österreich, zu erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.05.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.05.2023 weggefallen.