Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

dennree Naturkost GmbH; BASIC Austria Bio für alle GmbH - BWB/Z-6251 | Bundeswettbewerbsbehörde

dennree Naturkost GmbH; BASIC Austria Bio für alle GmbH

BWB/Z-6251

21.04.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Kauf des gesamten Geschäftsanteils der BASIC Austria Bio für alle GmbH mit dem Sitz in 5020 Salzburg und der Geschäftsanschrift Alpenstraße 75, 5020 Salzburg, eingetragen unter FN 27918 h im Firmenbuches des Landesgericht des Salzburg (kurz „Zielgesellschaft“). 

Betroffener Geschäftszweig: Lebensmitteleinzelhandel 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.05.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.05.2023 weggefallen.

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