Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ziegler Holzindustrie GmbH & Co KG; HS Timber Porductions Sebes srl
BWB/Z-6250
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Indirekter Erwerb von 100% der Anteile und alleiniger Kontrolle an HS Timber Productions Sebes srl, Rumänien, durch Ziegler Holzindustrie GmbH & Co KG, Deutschland.
Betroffenr Geschäftsbereich: Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke; Herstellung von Holzwaren a.n.g, Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel)
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.05.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.05.2023 weggefallen.