Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Heartbeat BidCo GmbH; GS Elektromedizinische Geräte G. Stemple GmbH - BWB/Z-6249 | Bundeswettbewerbsbehörde

Heartbeat BidCo GmbH; GS Elektromedizinische Geräte G. Stemple GmbH

BWB/Z-6249

19.04.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

 Heartbeat BidCo GmbH, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb aller Anteile an und alleiniger Kontrolle über GS Elektromedizinische Geräte G. Stemple GmbH, Deutschland. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.05.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.05.2023 weggefallen.

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