Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Heartbeat BidCo GmbH; GS Elektromedizinische Geräte G. Stemple GmbH
BWB/Z-6249
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Heartbeat BidCo GmbH, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb aller Anteile an und alleiniger Kontrolle über GS Elektromedizinische Geräte G. Stemple GmbH, Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.05.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.05.2023 weggefallen.