Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft; brandpower Group
BWB/Z-6247
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die KELAG-Kärntner Elektrizitäts- Aktiengesellschaft plant, im Rahmen eines Share Deals jeweils den gesamten Geschäftsanteil der brandpower S1 GmbH und der brandpower S2 GmbH von der ECOWIND Handels- & Wartungs-GmbH zu erwerben. Die KELAG wird dadurch die alleinige Kontrolle über die brandpower S1 GmbH und die brandpower S2 GmbH erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Betrieb von Windenergieanlagen zur Stromerzeugung.
Betroffener Geschäftszweig: Energiewirtschaft, Elektrizitätsversorgung, Elektrizitätserzeugung.
Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.05.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.05.2023 weggefallen.