Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Youco M22-H583 Vorrats-GmbH; VAC Group
BWB/Z-6243
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb alleiniger Kontrolle über VAC Germany Holding GmbH (Deutschland) und VAC Beteiligungs-GmbH (Deutschland) (auch bekannt unter Vacuumschmelze) durch Youco M22-H583 Vorrats-GmbH (Deutschland), ein Akquisitionsvehikel, das sich indirekt zu 100% im Eigentum von Unternehmen befindet, die den Ara Fund III, ein von Ara Advisers, LLC (USA) verwalteter und beratener Fonds, bilden.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft schnell erstarrende Materialien, kristalline Materialien und Dauermagnete.
Betroffener Geschäftsbereich: Metallerzeugung und bearbeitung und Herstellung von Metallerzeugnissen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.05.2023 weggefallen.