Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nexus Bidco GmbH; Norres Holding GmbH - BWB/Z-6242 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nexus Bidco GmbH; Norres Holding GmbH

BWB/Z-6242

11.04.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Nexus BidCo GmbH; Schwanthaler Straße 73, SCUR24 Holding GmbH, 80336 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 281533, beabsichtigt, 100% der Anteile an der und die alleinige Kontrolle über NORRES Holding GmbH, Am Stadthafen 12-16, 45881 Gelsenkirchen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter Nr. HRB 14899, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweige: Herstellung von sonstigen Gummiwaren, Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.05.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.05.2023 weggefallen.

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