Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Universal Global Technology Co., Limited; TE Connectivity LATAM Holding S.á.r.l.; Hirschmann Group
BWB/Z-6240
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 75, 1 % der Anteile an und alleiniger Kontrolle über TE Connectivity LATAM Holding S. a r .l. (Luxemburg) und damit alleiniger Kontrolle über Hirschmann Car Communication GmbH (Deutschland), Hirschmann Car Communication lnc. (USA), Hirschmann Car Commmunication Kft. (Ungarn), Hirschmann Car Communi cation S.A.S. (Frankreich) und Hirschmann Car Communication (Shanghai) Co. Ltd. (VR China) sowie bestimmte zum Hirschmann Car Communication Geschäft gehörige Vermögensgegenstände und Mitarbeiter durch Universal Global Technology Co., Li mited (Hang Kong). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Antennen und Tunern für Erstausrüster von Personenwagen, Lastwagen und Bussen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.05.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.05.2023 weggefallen.