Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kiesel GmbH; Vemcon GmbH
BWB/Z-6236
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Kiesel GmbH (Deutschland) meldet den Erwerb von 35% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Vemcon GmbH (Deutschland) an. Der Zusammenschluss betrifft die Entwicklung und Konzipierung sowie den Verkauf von Teilen für Baumaschinen, die Entwicklung, Herstellung und den Verkauf von modifizierten Baumaschinen und den Vertrieb von Baumaschinen(-zubehör).
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen; Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.05.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.05.2023 weggefallen.