Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BE Solution GmbH; NewMotoAsset GmbH
BWB/Z-6235
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.03.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die BE Solution GmbH (FN 577738s - eine 100% Tochtergesellschaft der Burgenland Energie AG, FN 126805d) und die NewMotoAsset GmbH (FN 506831s) beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in Form einer GmbH. Gegenstand des Gemeinschaftsunternehmen soll die Erbrinung von Mobilitätsdienstleistungen in Form von Miet- Abo-Modellen für die Elektrofahrzeuge sowie die Erbringung von Fughrparkmanagmentdienstleistungen sein. Die NewMotoAsset GmbH soll am Gemeinschaftsunternehmen einen Anteil von 51% halten und die BE Solution GmbH einen Anteil von 49%.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.04.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.04.2023 weggefallen.