Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Etex NV; FSN SKA A/S
BWB/Z-6234
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.03.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Etex NV (Belgien) beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile, und damit alleinige Kontrolle, über FSN SKA A/S (Dänemark) sowie deren Tochtergesellschaften zu erwerben
C - HERSTELLUNG VON WAREN F - BAU
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.04.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.04.2023 weggefallen.