Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG; Galileo Lebensmittel GmbH & Co. KG
BWB/Z-6233
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.03.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG, D-33617 Bielefeld, Deutschland, beabsichtigt, die Gesellschaftsanteile der Galileo Lebensmittel GmbH & Co. KG, D-54311 Trierweiler, Deutschland zu erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hat am 24.04.2023 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 10.05.2023.
Die Anmelderin hat am 08.05.2023 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.