Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kies Verwaltung GmbH; Streng Holding GmbH
BWB/Z-6229
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.03.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Kies Verwaltung GmbH, Österreich, beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile an der Streng Holding GmbH, Österreich.
Betroffener Geschäftszweig: Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin; Tiefbau
Betroffener Geschäftszweig: B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.04.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.04.2023 weggefallen.