Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Mutares SE & Co. KGaA; BEW Umformtechnik GmbH
BWB/Z-6227
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.03.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mutares SE & Co. KGaA, Deutschland, beabsichtigt, indirekt über eine hundertprozentige Tochtergesellschaft insgesamt 87,5% der Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über BEW Umformtechnik GmbH, Deutschland, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Entwicklung, Produktion und Veredelung von Schmiedeteilen aus Stahl.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.04.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.04.2023 weggefallen.