Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Farner International AG; The Skills Group GmbH
BWB/Z-6226
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.03.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Farner International AG (Schweiz), welche indirekt von Waterland Private Equity Fund VIII C. V. (Niederlande) kontrolliert wird, beabsichtigt indirekt sämtliche Anteile an und somit alleinige Kontrolle über die The Skills Group GmbH, datenwerk Innovationsagentur GmbH, digtialinsights.io gmbh und All Channels Communication Austria GmbH (alle Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung von PR- und Beratungsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: Public-Relations-Beratung und Werbung
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.04.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.04.2023 weggefallen.