Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Oras Invest Oy; Uponor Oyj
BWB/Z-6224
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.03.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von weiteren Aktien an Uponor Oyj, Finnland, durch Oras Invest Oy, Finnland, wodurch die 25 %-Anteilschwelle gem § 7 Abs 1 Z 3 KartG überschritten wird.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.04.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.04.2023 weggefallen.