Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Oras Invest Oy; Uponor Oyj - BWB/Z-6224 | Bundeswettbewerbsbehörde

Oras Invest Oy; Uponor Oyj

BWB/Z-6224

23.03.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.03.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von weiteren Aktien an Uponor Oyj, Finnland, durch Oras Invest Oy, Finnland, wodurch die 25 %-Anteilschwelle gem § 7 Abs 1 Z 3 KartG überschritten wird. 

Betroffener Geschäftszweig:  Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.04.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.04.2023 weggefallen.

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