Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Crown Bidco B.V.; Rudolf Lenhart Verwaltungs-GmbH - BWB/Z-6222 | Bundeswettbewerbsbehörde

Crown Bidco B.V.; Rudolf Lenhart Verwaltungs-GmbH

BWB/Z-6222

21.03.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.03.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Crown Bidco B.V., Niederlande, eine Portfolio-Gesellschaft der 3i Group plc, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt 100% der Anteile an der Rudolf Lenhart Verwaltungs-GmbH, Deutschland, und an der Rudolf Lenhart GmbH & Co. KG, Deutschland, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.04.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.04.2023 weggefallen.

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