Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kingspan Holding GmbH; CaPlast Kunststoffverarbeitungs GmbH; Convert Vliesveredlung GmbH Group; NOW Contec GmbH Group - BWB/Z-6221 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kingspan Holding GmbH; CaPlast Kunststoffverarbeitungs GmbH; Convert Vliesveredlung GmbH Group; NOW Contec GmbH Group

BWB/Z-6221

17.03.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.03.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Kingspan Holding GmbH („Kingspan Holding“), Wesel, Deutschland, beabsichtigt 100% der Anteile von und die alleinige Kontrolle über die CaPlast Kunststoffverarbeitungs GmbH, Nordkirchen, Deutschland, die Convert Vliesveredlung GmbH & Co. KG, die Convert Vliesveredlung GmbH, die NOW  Contec GmbH & Co. KG und die NOW Contec GmbH, alle Waldfischbach-Burgalben, Deutschland, zu erwerben. 
Betroffener Geschäftsbereich: Bereich der Extrusionsbeschichtung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.04.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.04.2023 weggefallen.

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