Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Salto Systems, S.L.; ESSECCA GmbH
BWB/Z-6218
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.03.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Salto Systems, S.L. (Spanien) beabsichtigt, 30% der Anteile am nominalen Stammkapital der ESSECCA GmbH (Österreich) von der Internationale Patente Verwertungsgesellschaft m.b.H. (Österreich) zu erwerben. Die Internationale Patente Verwertungsgesellschaft m.b.H. (Österreich) ist die derzeitige Alleingesellschafterin der ESSECCA GmbH (Österreich) und beabsichtigt, weiterhin die restlichen 70% der Anteile am nominalen Stammkapital der ESSECCA GmbH (Österreich) zu halten. Durch die Transaktion beabsichtigt Salto Systems, S.L. (Spanien), gemeinsame Kontrolle über die ESSECCA GmbH (Österreich) zusammen mit der Internationale Patente Verwertungsgesellschaft m.b.H. (Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Zutrittskontrollanlagen und Schlösser.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.04.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.04.2023 weggefallen.