Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Dekra SE; PwC Deutschland
BWB/Z-6212
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.03.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
DEKRA SE, Stuttgart, Deutschland, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland und Innovationsstarter Fonds Hamburg GmbH, Hamburg, Deutschland, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens für die Einbringung von Testing, Inspection and Certification-Dienstleistungen für KI-basierte Komponenten von physischen Produkten. DEKRA SE & PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sollen dabei jeweils eine Beteiligung in Höhe von 48,72% am Gemeinschaftsunternehmen halten.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.03.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.04.2023 weggefallen.