Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dekra SE; PwC Deutschland - BWB/Z-6212 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dekra SE; PwC Deutschland

BWB/Z-6212

03.03.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.03.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DEKRA SE, Stuttgart, Deutschland, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland und Innovationsstarter Fonds Hamburg GmbH, Hamburg, Deutschland, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens für die Einbringung von Testing, Inspection and Certification-Dienstleistungen für KI-basierte Komponenten von physischen Produkten. DEKRA SE & PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sollen dabei jeweils eine Beteiligung in Höhe von 48,72% am Gemeinschaftsunternehmen halten. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.03.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.04.2023 weggefallen.

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