Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Maxra B.V.; Euramax Holdco
BWB/Z-6210
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.03.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
„Maxra B.V., eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in Amsterdam, der Niederlande, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 77539982, ("Maxra" oder die "Erwerberin") beabsichtigt, zwischen 84,1%
und 86,1% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über die Euramax Holdco B.V., einer ebenfalls niederländischen Gesellschaft mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 77185706 ("Euramax" oder das "Zielunternehmen") zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Beschichtungsmate-rial.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.03.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.03.2023 weggefallen.