Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bunzl plc; Arbeitsschutz-Express GmbH
BWB/Z-6206
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.02.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Bunzl plc, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt, die Mehrheit der Anteile an und alleinige Kontrolle über Arbeitsschutz-Express GmbH, Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Bekleidung
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.03.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.03.2023 weggefallen.