Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Altor Fund Manager AB; VTU Top - BWB/Z-6205 | Bundeswettbewerbsbehörde

Altor Fund Manager AB; VTU Top

BWB/Z-6205

22.02.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.02.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Altor Fund Manager AB, Schweden, beabsichtigt indirekt alleinige Kontrolle über und zumindest 90% der Anteile an VTU Top GmbH, Österreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Maschinenbau

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.03.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.03.2023 weggefallen.

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