Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Advent International Corporation; Maxar Technologies, Inc. - BWB/Z-6204 | Bundeswettbewerbsbehörde

Advent International Corporation; Maxar Technologies, Inc.

BWB/Z-6204

20.02.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.02.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Von der Advent International Corporation (USA) und/oder ihren verbundenen Unternehmen verwaltete und/oder beratene Fonds beabsichtigen indirekt mehr als
50 % der Anteile und die alleinige Kontrolle über die Maxar Technologies, Inc. (USA) zu erwerben.
Die Transaktion betrifft die Branche Weltraumlösungen und raumbezogene Daten für Aufklärungszwecke.
Betroffener Geschäftszweige: Luft- und Raumfahrzeugbau und Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.03.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.03.2023 weggefallen.

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