Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Deutsche Post AG; Cainiao (Netherlands) B.V.
BWB/Z-6203
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.02.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Deutsche Post AG, Deutschland, beabsichtigt, mehr als 25 % der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über eine derzeitige 100 %ige Tochtergesellschaft von Cainiao (Netherlands) B.V., Niederlande, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.03.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.03.2023 weggefallen.