Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Fund Management S.à r.l.; Mubadala Investment Company PJSC; va-Q-tec AG - BWB/Z-6202 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Fund Management S.à r.l.; Mubadala Investment Company PJSC; va-Q-tec AG

BWB/Z-6202

20.02.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.02.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den indirekten Erwerb alleiniger Kontrolle über und  mindestens 65,91% aller Anteile an der va-Q-tec AG durch EQT Fund Management S.à r.l. (EFMS) über Fahrenheit AcquiCo GmbH, ein von EFMS indirekt kontrolliertes Akquisitionsvehikel, sowie, den Erwerb von mehr als 25% der Anteile an einer Gesellschaft, die Teil der Erwerbsstruktur ist und von EFMS indirekt allein kontrolliert wird, durch MIC LS Investments 1 RSC Ltd, Vereinigte Arabische Emirate, einer indirekten 100%igen Tochtergesellschaft von Mubadala Investment Company PJSC.

Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt.

Update vom 16.03.2023: Verlängerung der Prüfungsphase I  gemäß § 11 Abs 1a KartG um zwei Wochen, bis 31.03.2023.

Update vom 21.03.2023: Zurückziehung der Anmeldung

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.03.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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