Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rheinische Getränke Beteiligung GmbH; true fruits GmbH - BWB/Z-6201 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rheinische Getränke Beteiligung GmbH; true fruits GmbH

BWB/Z-6201

14.02.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.02.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Rheinische Getränke Beteiligungs GmbH (Bonn, Deutschland) beabsichtigt eine Minderheitsbeteiligung und indirekt alleinige Kontrolle an true fruits GmbH (Bonn, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammemnschlsusvorhaben betrifft die Herstellung um dem Vertrieb von drucht- und gemüsehaltigen Getränken.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.03.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.03.2023 weggefallen.

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